Der Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung (BPKB) fördert Kooperationsprojekte die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neue Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur schaffen. Im Zentrum stehen Kooperationsprojekte, die Erlebnisse mit den Künsten, mit ihren
ästhetischen, intellektuellen und emotionalen Potentialen, mit den aus den Künsten zu gewinnenden Genüssen und Herausforderungen ermöglichen. Wichtig ist, dass die Projekte Kinder und Jugendliche als künstlerische Handelnde und Produzierende verstehen. Sie sollen
besonders auch solche junge Menschen ansprechen, die erschwert Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben.


Die bewilligten Projekte können voraussichtlich ab Juni 2026 beginnen und müssen bis Ende Oktober 2026 abgeschlossen sein.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden innovative, experimentelle Non-Profit-Kooperationsprojekte von Kitas, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen im Verbund mit Kultureinrichtungen, Künstler*innen sowie Akteur*innen der Kulturwirtschaft (sog. „Tandem-Projekte").


Zuwendungsempfänger

Fördermittel im Wege der Zuwendung nach § 44 LHO können u.a. nachfolgend genannte Einrichtungen erhalten:


  • Kunst-/Kulturinstitutionen und -Initiativen außerhalb der Verwaltung Berlins
  • natürliche Personen (freie Kunstschaffende)
  • Kitas von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
  • Fördervereine öffentlicher Berliner Schulen, Kitas oder anderer öffentlicher Kultur,
    Jugend- und Bildungseinrichtungen
  • Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (u.a. von Jugendfreizeiteinrichtungen,
    Trägern von Unterkünften, Betreuungs- und Beratungsstellen für geflüchtete
    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
  • Bildungs- und Jugendvereine bzw. -initiativen
  • Privatschulen
  • Akteur*innen der Kulturwirtschaft und
    der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken.


Einen Antrag stellen kann nur, wer im Sinne der Landeshaushaltsordnung Berlin Zuwendungsempfänger, also eine Stelle außerhalb der Verwaltung ist (§ 23 LHO). Damit kommen als Zuwendungsempfänger nicht in Betracht: Bezirksämter, Volkshochschulen, öffentliche Musikschulen, öffentliche Schulen, Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft, öffentliche Bibliotheken, nachgeordnete Kultureinrichtungen. Ist ein*e Projektbeteiligte*r eine solche Einrichtung, kann der Förderverein der Einrichtung einen Antrag einreichen. Bildungseinrichtungen können selbst Zuwendungsempfänger sein, wenn sie einen Träger haben, der nicht das Land Berlin ist (z. B. eine Privatschule).

 

Antragstellung 

Förderanträge für die Fördersäulen 1 und 2

Bearbeitung erfolgt bei der Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung


Der Antrag muss im Original (nicht Entwurfsansicht), von beiden Partnern unterschrieben und vollständig vorliegen. Sie sind jeweils an folgende Adresse zu richten:


Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Geschäftsstelle
Spandauer Damm 19
14059 Berlin


Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren und zu den Förderbedingungen sowie Kontaktdaten für weitere Informationen und Beratung werden unter der Internetadresse
www.projektfonds-kulturelle-bildung.de veröffentlicht.


Förderanträge für die  Fördersäule 3

Bearbeitung erfolgt durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf


Gefördert werden kleinere Kooperationsprojekte in Kitas bzw. Bildungs- oderJugendeinrichtungen im Verbund mit Kultureinrichtungen, Künstler*innen und Akteur*innen der Kulturwirtschaft, wobei die Projekte für die und im engen Kontakt mit den in den Bezirken lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erarbeitet werden sollen.


Um Doppelantragstellungen zwischen den Fördersäulen oder innerhalb der Fördersäule 3 zu vermeiden, muss der Sitz der am Projekt beteiligten Kitas bzw. Bildungs- oder Jugendeinrichtung eindeutig angegeben werden.


Antragsunterlagen - Fördersäule 3

Die Ausschreibung des Projektzeitraums 2026 in der Fördersäule 3 erfolgt unter der Voraussetzung der Zusicherung der Projektmittel durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.


Alle Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung mit den vollständig ausgefüllten Antragsformularen per Post einzureichen. Zusätzlich sind alle Antragsunterlagen auch einmal digital per Mail an juliana.stark(a)ba-mh.berlin.de zu senden.


Bei Erstanträgen sind vom Antragsteller zusätzlich folgende Unterlagen in einmaliger Ausfertigung beizufügen: Satzung, Statut, Nachweis der Gemeinnützigkeit und Dokumentation der bisherigen Arbeit bzw. künstlerischer Werdegang. Bei Projekten mit Kindern und Jugendlichen ist gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz einerweiteretes Führungszeugnis im Original (nicht älter als 5 Jahre) einzureichen.


Bitte beachten Sie die Information zur TRANSPARENZDATENBANK.


Art und Umfang, Höhe der Zuwendung - Fördersäule 3

Zuwendungsfähig können sein


  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • hohe Druckausgaben


Die Fördersumme pro Projekt beträgt bis zu 5.000 €.


Abgabetermin für Anträge - Fördersäule 3

Im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde können Anträge für die Fördersäule 3 im Förderjahr 2026 bis zum 30.03.2026 bis 10:00 Uhr eingereicht werden. Es gilt das Eingangsdatum/der Eingangszeitpunkt in der Einrichtung "Jugendkunstschule, Carola-Neher-Str. 1, 12619 Berlin", nicht der Poststempel.


Die Einsendung kann auf dem Postweg an die


Jugendkunstschule

Carola-Neher-Straße 1

12619 Berlin


oder durch Abgabe im Hausbriefkasten der Jugendkunstschule oder persönlich in der Jugendkunstschule in der Carola-Neher-Straße 1, 12619 Berlin erfolgen.


Bearbeitung der Anträge - Fördersäule 3

Nur vollständige und fristgerechte Anträge können angenommen und bearbeitet werden. Bitte informieren Sie sich dazu unter "Informationen und Downloads".


Beratung der Anträge - Fördersäule 3

Es findet eine Beratung der Anträge für die Fördersäule 3 statt.

Der Termin hierfür steht noch nicht fest.


Informationen und Downloads



Nach der Zuwendungsbewilligung - Fördersäule 3

In Veröffentlichungen (Plakaten und Flyern) und Bekanntmachungen sowie auf Webseiten und anderen internetbasierten Plattformen ist auf die Förderung der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung aus Mitteln des Projektfonds Kulturelle Bildung auf geeignete Weise aufmerksam zu machen. Hierfür findet ein einheitliches Logo Verwendung.




Unterstützung durch das Programm ACCESS

Sie haben als behinderte, chronisch kranke, neurodivergente oder taube Kunst- und Kulturakteur*in Schwierigkeiten bei der Antragstellung für Projektförderungen beim Berliner Senat? Sie haben im Antragsprozess zusätzliche Kosten für Assistenzen und Sachmittel? Das Programm ACCESS unterstützt Sie.


Ansprechpartnerinnen in Marzahn-Hellersdorf

Juliana Stark, Tel.: (030) 561 30 61

juliana.stark@ba-mh.berlin.de


Deborah Brüggemann, Tel.: (030) 561 30 61

deborah.brueggemann@ba-mh.berlin.de



Folgende Projekte wurden im Jahr 2025 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf durch die Fördersäule 3 des Projektfonds gefördert

Förderzweck / Projekttitel Partner Kunst/Kultur Partner Bildung oder Jugend
Schülermosaik - was bleibt von mir? Elvira Mewes Ulmengrundschule
#Aufgemöbelt Anke Helmdach Agrarbörse Deutschland Ost e.V./JFE Treibhaus
Komm, erzähl! LesArt / Gemeinschaft zur Förderung von Kinder- und Jugendliteratur e.V. AWO Berlin Spree-Wuhle e.V.JFE Villa Pelikan
Wer geht hier gleich in die Luft? Birgit Hägele Wolfgang Amadeus Mozart Schule
Unsere Erde im Sand Yellow Sand Theatre JFE Eastend Berlin