
Der Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung (BPKB) fördert Kooperationsprojekte die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neue Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur schaffen. Im Zentrum stehen Kooperationsprojekte, die Erlebnisse mit den Künsten, mit ihren
ästhetischen, intellektuellen und emotionalen Potentialen, mit den aus den Künsten zu gewinnenden Genüssen und Herausforderungen ermöglichen. Wichtig ist, dass die Projekte Kinder und Jugendliche als künstlerische Handelnde und Produzierende verstehen. Sie sollen
besonders auch solche junge Menschen ansprechen, die erschwert Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben.
Die bewilligten Projekte können voraussichtlich ab Juni 2025 beginnen und müssen bis Ende November 2025 abgeschlossen sein.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden innovative, experimentelle Non-Profit-Kooperationsprojekte von Kitas, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen im Verbund mit Kultureinrichtungen, Künstler*innen sowie Akteur*innen der Kulturwirtschaft (sog. „Tandem-Projekte").
Zuwendungsempfänger
Fördermittel im Wege der Zuwendung nach § 44 LHO können u.a. nachfolgend genannte Einrichtungen erhalten:
- Kunst-/Kulturinstitutionen und -Initiativen außerhalb der Verwaltung Berlins
- natürliche Personen (freie Kunstschaffende)
- Kitas von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
- Fördervereine öffentlicher Berliner Schulen, Kitas oder anderer öffentlicher Kultur,
Jugend- und Bildungseinrichtungen - Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (u.a. von Jugendfreizeiteinrichtungen,
Trägern von Unterkünften, Betreuungs- und Beratungsstellen für geflüchtete
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) - Bildungs- und Jugendvereine bzw. -initiativen
- Privatschulen
- Akteur*innen der Kulturwirtschaft und
der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken.
Einen Antrag stellen kann nur, wer im Sinne der Landeshaushaltsordnung Berlin Zuwendungsempfänger, also eine Stelle außerhalb der Verwaltung ist (§ 23 LHO). Damit kommen als Zuwendungsempfänger nicht in Betracht: Bezirksämter, Volkshochschulen, öffentliche Musikschulen, öffentliche Schulen, Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft, öffentliche Bibliotheken, nachgeordnete Kultureinrichtungen. Ist ein*e Projektbeteiligte*r eine solche Einrichtung, kann der Förderverein der Einrichtung einen Antrag einreichen. Bildungseinrichtungen können selbst Zuwendungsempfänger sein, wenn sie einen Träger haben, der nicht das Land Berlin ist (z. B. eine Privatschule).
Antragstellung
Förderanträge für die Fördersäulen 1 und 2
Bearbeitung erfolgt bei der Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung
Der Antrag muss im Original (nicht Entwurfsansicht), von beiden Partnern unterschrieben und vollständig vorliegen. Sie sind jeweils an folgende Adresse zu richten:
Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Geschäftsstelle
Spandauer Damm 19
14059 Berlin
Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren und zu den Förderbedingungen sowie Kontaktdaten für weitere Informationen und Beratung werden unter der Internetadresse
www.projektfonds-kulturelle-bildung.de
veröffentlicht.
Förderanträge für die Fördersäule 3
Bearbeitung erfolgt durch die Jugendkunstschule Marzahn-Hellersdorf
Gefördert werden kleinere Kooperationsprojekte in Kitas bzw. Bildungs- oderJugendeinrichtungen im Verbund mit Kultureinrichtungen, Künstler*innen und Akteur*innen der Kulturwirtschaft, wobei die Projekte für die und im engen Kontakt mit den in den Bezirken lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erarbeitet werden sollen.
Um Doppelantragstellungen zwischen den Fördersäulen oder innerhalb der Fördersäule 3 zu vermeiden, muss der Sitz der am Projekt beteiligten Kitas bzw. Bildungs- oder Jugendeinrichtung eindeutig angegeben werden.
Antragsunterlagen - Fördersäule 3
Alle Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung mit den vollständig ausgefüllten Antragsformularen per Post einzureichen. Zusätzlich sind alle Antragsunterlagen auch einmal digital per Mail an
juliana.stark(a)ba-mh.berlin.de zu senden.
Bei Erstanträgen sind vom Antragsteller zusätzlich folgende Unterlagen in einmaliger Ausfertigung beizufügen: Satzung, Statut, Nachweis der Gemeinnützigkeit und Dokumentation der bisherigen Arbeit bzw. künstlerischer Werdegang. Bei Projekten mit Kindern und Jugendlichen ist gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz einerweiteretes Führungszeugnis im Original (nicht älter als 5 Jahre) einzureichen.
Bitte beachten Sie die Information zur TRANSPARENZDATENBANK.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung - Fördersäule 3
Zuwendungsfähig können sein
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- hohe Druckausgaben
Die Fördersumme pro Projekt beträgt bis zu 5.000 €.
Abgabetermin für Anträge - Fördersäule 3
Im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde konnten Anträge für die Fördersäule 3 im Förderjahr 2025 bis zum 02.04.2025 bis 14:00 Uhr in der Jugendkunstschule eingereicht werden.
Nachtrag vom 29.04.2025:
Die Einreichung eines Antrags für den Projektfonds Kulturelle Bildung kann im Rahmen einer weitere Ausschreibungsrunde für die Fördersäule 3 im Jahr 2025 bis zum 02.06.2025 bis 14:00 Uhr erfolgen.
Die Einsendung kann auf dem Postweg an die
Jugendkunstschule
Carola-Neher-Straße 1
12619 Berlin
oder durch Abgabe im Hausbriefkasten der Jugendkunstschule oder persönlich in der Jugendkunstschule in der Carola-Neher-Straße 1, 12619 Berlin erfolgen.
Es gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Jugendkunstschule, nicht der Poststempel.
Bearbeitung der Anträge - Fördersäule 3
Nur vollständige und fristgerechte Anträge können angenommen und bearbeitet werden. Bitte informieren Sie sich dazu unter "Informationen und Downloads".
Juryverfahren - Fördersäule 3
Am 13.05.2025 findet die Beratung der Anträge der ersten Ausschreibungsrunde (Einsendeschluss 02.04.2025) für die Fördersäule 3 statt.
Der Termin der 2. Jurysitzung zur Beratung der Anträge für den Berliner Projektfonds in der Fördersäule 3, Einsendeschluss 02.06.2025, wird hier veröffentlicht.
Informationen und Downloads
- Förderrichtlinien 2025
- Ausschreibung des Bezirks Marzahn-Hellersdorf (MH) - Fördersäule 3
- Pressemitteilung (MH) - Fördersäule 3
- Zuwendungsantrag 2025 (MH) - Fördersäule 3
- Erklärung der rechtsgeschäftlichen Vertretung
- Finanzierungsplan zur Projektförderung - Fördersäule 3
- Informationen zum Finanzierungsplan- Fördersäule 3
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Nach der Zuwendungsbewilligung - Fördersäule 3
In Veröffentlichungen (Plakaten und Flyern) und Bekanntmachungen sowie auf Webseiten und anderen internetbasierten Plattformen ist auf die Förderung der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung aus Mitteln des Projektfonds Kulturelle Bildung auf geeignete Weise aufmerksam zu machen. Hierfür findet insbesondere ein einheitliches Logo Verwendung.
- Logo Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Logo des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
- Logo Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis - Deckblatt - Teil1
- Verwendungsnachweis - Teil 2
- Zahlenmäßiger Nachweis - Teil 3
- Erfolgskontrollbericht
Ansprechpartnerinnen in Marzahn-Hellersdorf
Juliana Stark, Tel.: (030) 561 30 61
juliana.stark@ba-mh.berlin.de
Deborah Brüggemann, Tel.: (030) 561 30 61
deborah.brueggemann@ba-mh.berlin.de