KiA

Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteur*innen im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm)


Das KiA-Programm fördert die Etablierung und Durchführung von Theaterangeboten für Kinder und Jugendliche in den zwölf Bezirken Berlins. Die Fördermittel werden dafür eingesetzt, die Versorgung mit Theaterangeboten in bislang nicht oder unterversorgten Stadträumen zu entwickeln und um bestehende dezentrale Strukturen im gesamten Stadtgebiet in ihrer Spielfähigkeit zu unterstützen. Dies kann u.a. durch mobile Angebote von bestehenden Theatern, Einzelkünstler*innen sowie freie Gruppen erfolgen.


Die von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Verfügung stehende Gesamtsumme für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf im Jahr 2024 beträgt 127.581,52 EUR.


Eine Jury wird gemeinsam, gemäß den in der Leitlinie ausgeführten Förderkriterien, die eingereichten Anträge bewerten und eine Förderempfehlung aussprechen.



Ziel der Finanzierung


  • Erschließung und Versorgung der teilbezirklichen Stadträume Biesdorf, Hellersdorf, Kaulsdorf/Mahlsdorf, Marzahn  mit Theaterangeboten, in denen bisher keine oder nur eine geringe wohnortnahe Versorgung stattfindet.
  • Stärkung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Angeboten der darstellenden Künste.
  • Stärkung der Arbeits- und Lebensgrundlage von Künstler*innen der darstellenden Künste.


Gegenstand der Finanzierung

Die Aufführungsprämie wird als pauschalierte Zuwendung nach Durchführung der Veranstaltung(en) und Vorlage des/der entsprechenden Nachweise(s) gewährt.


Gefördert werden können Theaterangebote für Kinder und Jugendliche, die von Einzelkünstler*innen oder mobilen freien Gruppen in Form von Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen in den teilbezirklichen Stadträumen Biesdorf, Hellersdorf, Kaulsdorf/Mahlsdorf, Marzahn organisiert und aufgeführt werden. Die Höhe der Aufführungsprämie beträgt 460 EUR für eine von einer Einzelperson organisierte und aufgeführte Veranstaltung. Für jede weitere insbesondere künstlerisch tätige Person erhöht sich die Prämie um 310 EUR pro Veranstaltung. Die maximale Höhe der Aufführungsprämie je Einzelveranstaltung beträgt 1.700 Euro.


Generelle Finanzierungsbestimmungen

Für alle aus dem KiA-Programm geförderten Aufführungen wird ein Mindesteintrittspreis von 5 Euro pro Zuschauer*in empfohlen. Die Besucher*innenförderung des Jugendkulturservice kann nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. Ermäßigte Eintrittspreise sind z. B. für Berechtigungsnachweis-Inhaber*innen zu ermöglichen. Im Einzelfall können Veranstaltungen ohne Eintritt erfolgen, z. B. um neue Orte in sozial schwachen Regionen zu etablieren oder einen neuen Publikumskreis zu erschließen.


Baumaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Antragsteller*innen

Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Einzelkünstler*innen und freie Gruppen.


Antragsunterlagen

Alle Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung mit den vollständig ausgefüllten Antragsformularen per Post einzureichen. Zusätzlich sind alle Antragsunterlagen auch einmal digital per Mail an juliana.stark@ba-mh.berlin.de  zu senden.


Zusätzlich sind von der antragstellenden Person folgende Unterlagen in einmaliger Ausfertigung beizufügen:


  • Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit bzw. künstlerischer Werdegang,
  • sowie bei Trägern: Satzung, Statut, Nachweis der Gemeinnützigkeit


Bitte beachten Sie die Information zur TRANSPARENZDATENBANK.


Formulare zur Beantragung der Aufführungsprämie für Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen zum Ausfüllen und Drucken



Mit der Beantragung der Aufführungsprämie muss eine formlose Spielstättenbescheinigung eingereicht werden.



Abgabetermin für Anträge

Anträge für das Förderjahr 2024 sind bis zum 08.05.2024 bis 10:00 Uhr im Fachbereich Kultur/der Jugendkunstschule einzureichen.

Die Einsendung kann auf dem Postweg an Jugendkunstschule Lin Jaldati, Carola-Neher-Straße 1, 12619 Berlin oder durch Abgabe im Hausbriefkasten der Jugendkunstschule oder persönlich in der Jugendkunstschule in der Carola-Neher-Straße 1, 12619 Berlin erfolgen.


Es gilt ausschließlich der Eingangsstempel des Fachbereiches Kultur/ der Jugendkunstschule, nicht der Poststempel.


Bearbeitung der Anträge

Nur vollständige und fristgerechte Anträge können angenommen und bearbeitet werden.


Juryverfahren

Die Jurysitzung zur Beratung der Anträge findet voraussichtlich im Mai 2024 statt. Der Termin wird hier bekannt gegeben.


Nach der Zuwendungsbewilligung

In Veröffentlichungen (Plakaten und Flyern) und Bekanntmachungen sowie auf Webseiten und anderen internetbasierten Plattformen ist auf die Förderung der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung aus Mitteln des KiA-Programms auf geeignete Weise aufmerksam zu machen. Hierfür findet insbesondere ein berlineinheitliches Logo Verwendung.


Ansprechpartner*innen für Marzahn-Hellersdorf

Juliana Stark, Tel.: (030) 561 30 61

juliana.stark@ba-mh.berlin.de


Deborah Brüggemann, Tel.: (030) 561 30 61

deborah.brueggemann@ba-mh.berlin.de


FAQ


  • Gibt es eine Liste mit möglichen Aufführungsorten für Marzahn-Hellersdorf?

Nein. Diese Liste liegt leider nicht vor.


  • Welche Stadtteile gehören zum Fördergebiet?

Alle Stadtteile des Bezirks Marzahn-Hellersdorf gehören zum Fördergebiet, diese sind: Biesdorf, Hellersdorf, Kaulsdorf/Mahlsdorf, Marzahn


  • Ist eine Spielstättenförderung in Marzahn-Hellersdorf für 2024 vorgesehen?

Nein. Es wurden keine antragsberechtigten Kinder-, Jugend- und Puppentheater in Marzahn-Hellersdorf durch die Senatsverwaltung für  Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt aufgeführt. Die Prüfung der Antragsberechtigung für das nächste Förderjahr ist möglich. Folgende Kriterien sind Voraussetzung für die Prüfung:


- private Spielstätten mit eigenem Standort sowie einem regelmäßigen und dauerhaften Spielbetrieb

- ein Spielplan muss öffentlich einsehbar sein und einen Anteil von mind. 50 % Kinder-, Jugend- und Puppentheater aufweisen

- ausgeschlossen von der Förderung sind: Spielstätten für Laientheater, Spielstätten, die bereits eine institutionelle Förderung des Landes Berlin erhalten, Spielstätten, die bereits eine Projektförderung aus Förderprogrammen des Landes Berlin zur Stärkung von Produktionsorten erhalten, bezirkseigene Spielstätten


Formlose Anträge, die die o.g. Kriterien berücksichtigen können bis zum 30.06.2024 bei der Jugendkunstschule eingereicht werden.

Per Mail: juliana.stark@ba-mh.berlin.de






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